Unterstützen Sie mich auf meiner Reise nach Berlin!

Mein Wahlkampf kostet Geld. Ich freue mich deshalb über Ihre Hilfe für Material, Plakate, Kampagnen u.v.a.

Kontoinhaber: CDU Vorpommern-Rügen
IBAN: DE 11 1505 0500 0100 1071 76 
BIC: NOLADE21GRW

Verwendungszweck: Georg Günther, Ihr Name und Ihre Adresse für die Spendenbescheinigung

Ich danke Ihnen und bin hochmotiviert, den Wahlkreis 15 direkt zu gewinnen!


Wussten Sie, dass sich Ihre Spenden steuerlich auswirken?

Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich über die Einkommensteuererklärung geltend machen.

Für Spenden wird eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. Bei einem Spendenbetrag von bis 1.650 Euro (Zusammenveranlagte Ehegatten bis 3.300 Euro) werden 50 % der Spende von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.

Spendenbeiträge, die über diese Summe hinausgehen, werden bis zu einer weiteren Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagte Ehegatten bis 3.300 Euro) als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.